{"id":725,"date":"2011-06-17T23:37:40","date_gmt":"2011-06-17T21:37:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsanwalt-bochum.de\/?p=725"},"modified":"2014-05-08T15:10:42","modified_gmt":"2014-05-08T13:10:42","slug":"ihr-schadensersatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsanwalt-bochum.de\/?p=725","title":{"rendered":"Ihr Schadensersatz."},"content":{"rendered":"<p><em><strong>Was geht?<\/strong><\/em><\/p>\n<p>1.) Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt repariert haben und Sie uns hier\u00fcber eine entsprechende Rechnung vorlegen, werden Ihnen die Werkstattkosten erstattet (= konkrete Schadensabrechnung). W\u00e4hrend der Reparaturarbeiten k\u00f6nnen Sie einen g\u00fcnstigen Mietwagen nehmen oder Nutzungsausfall abrechnen.<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.) Wenn Sie auf die Vorlage einer Werkstattrechnung verzichten, weil Sie Ihr Fahrzeug selbst oder gar nicht repariert haben, werden Ihnen die durch Ihren Sachverst\u00e4ndigen ermittelten Reparaturkosten netto erstattet, also ohne Mehrwertsteuer (= Schadensersatz Abrechnung auf Gutachtenbasis). An dieser Stelle werden durch Versicherungen immer wieder gerne massive K\u00fcrzungen vorgenommen, bspw. will man Ihnen lediglich die Reparaturkosten billiger Versicherungswerkst\u00e4tten erstatten oder klare Reparaturf\u00e4lle werden auf Totalschadensbasis abgerechnet. Lassen Sie sich hier nicht um Ihre berechtigten Anspr\u00fcche bringen und fragen Ihren Fachanwalt f\u00fcr Verkehrsrecht. Wenn Sie selbst repariert haben, steht Ihnen w\u00e4hrend der Arbeiten ein g\u00fcnstiger Mietwagen oder Nutzungsausfall zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Allgemein anerkannt ist, dass bei einem neueren Fahrzeug (bis zu 4 Jahren oder max. 100.000 km Fahrleistung) bei schweren Sch\u00e4den neben den Reparaturkosten auch Ausgleich der Wertminderung verlangt werden kann (Schadensersatz). Bei \u00e4lteren Fahrzeugen fragen Sie Ihren Sachverst\u00e4ndigen. Einen Neuwagen k\u00f6nnen Sie verlangen, wenn Ihr besch\u00e4digtes Fahrzeug selbst praktisch fabrikneu war (bis ca. 1.000 km Fahrleistung). Unter Umst\u00e4nden m\u00fcssen Sie einen gewissen Abschlag f\u00fcr die bisherige Nutzung des Unfallfahrzeugs einkalkulieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.) Wenn Ihr Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, wird Ihnen der Wiederbeschaffungswert abz\u00fcglich des Rest- bzw. Schrottwerts erstattet. Soweit jedoch die durch Ihren Sachverst\u00e4ndigen ermittelten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% \u00fcbersteigen, werden Ihnen im Fall einer Reparatur ausnahmsweise die vollst\u00e4ndigen Reparaturkosten erstattet (130%-Regel), wenn Sie das Fahrzeug vollst\u00e4ndig und fachgerecht repariert haben und anschlie\u00dfend mind. sechs Monate weiter benutzen. Ob Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs oder Reparatur im Rahmen der 130%-Regel, Ihnen steht auch in diesen F\u00e4llen Ersatz der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.) Schlie\u00dflich gibt es noch zahlreiche weitere Schadenersatzpositionen. Fragen Sie hierzu Ihren Fachanwalt f\u00fcr Verkehrsrecht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Bild:\u00a0\u00a9 Kaarsten-Fotolia.com<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was geht? 1.) 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