Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte

Verkehrsunfall = Anwaltsfall! Frag einen Anwalt-

6. Der Anwaltsfall:

Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?

Wenn Sie bereits überlegen, ob Sie einen Rechtsanwalt brauchen, dann brauchen Sie ihn auch! Wir vertreten Sie gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, die häufig gegenüber anwaltlich nicht vertretenden Geschädigten die Regulierung ganz oder teilweise ablehnt. Wir bewahren Sie davor, dass Anspruchspositionen „verschenkt“ werden. Oft können wir für Sie auch in vermeintlich aussichtslosen Fällen zumindest eine Teilregulierung erreichen. Die Kosten trägt entprechend der Haftung die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, ansonsten Ihre Rechtsschutzversicherung.

 

Wie Sie unter dem Menuepunkt „Guter Rat“ sehen, ist die Regulierung eines Unfallschadens mit viel Schreibkram verbunden. Der Teufel lauert immer im Detail. Versuchen Sie darum bitte erst gar nicht, Ihren Schaden selbst in die Hand zu nehmen. Schonen Sie Ihre Nerven und genießen Ihre Freizeit. Lassen Sie das lieber die Profis erledigen.

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie nicht vertreten werden, wenn Sie Ihren Schaden bereits teilweise selbst reguliert haben und nun noch erbittert um die letzten Beträge gerungen werden soll.  Die Versicherungen wissen das und stürzen sich darum leidenschaftlich auf jedes Opfer, das den Griffel selbst in die Hand nimmt. Wer will schon Opfer sein? Also rechtzeitig: Frag einen Anwalt!