Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte

Verkehrsunfall, was tun?

Das erste Gebot: Anhalten, helfen und Polizei rufen!

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten. Halten Sie deshalb an, bleiben Sie am Unfallort. Nur in Notfällen, z. B. bei der Fahrt eines Schwerverletzten zum Krankenhaus, gelten Ausnahmen. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle mit einem Warndreieck oder einer Warnleuchte in genügendem Abstand (100 m). Helfen Sie dann möglichst den Verletzten. Zur Hilfe ist übrigens jeder verpflichtet! In Zweifelsfällen warten Sie auf den Rettungsdienst. Ist der Verbandkasten noch in Ordung? Für die Erstattung des Unfallschadens sorgen wir!

 

Bei Bagatellschäden: Fahrbahn bald freimachen.

 

Wann brauchen Sie die Polizei?

Insbesondere, wenn Tote, Verletzte oder ein erheblicher Sachschaden zu beklagen sind. Die Polizei kann auch zur Feststellung der Unfallschuld beitragen. Sie kann Personalien aufnehmen, insbesondere bei ausländischen Unfallteilnehmern. Weiterhin fertigt sie einen Unfallbericht an,der allen Beteiligten ausgehändigt wird. Dieser Bericht erleichtert später die Regulierung des Unfallschadens mit der Gegenseite, weil hier alle wichtigen Angaben aufgenommen werden.  Häufig wird die Schadensregulierung dadurch erschwert, dass nicht alle Daten vorliegen. Auch wenn dies mit Unannehmlichkeiten und Wartezeiten verbunden ist, empfehlen wir in jedem Fall, die Polizei zu rufen. Zögern Sie nicht: Telefon 110!

 

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