Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte

Verkehrsunfall = Versicherungsfall?

5. Der Versicherungsfall

Was Sie der Versicherung melden müssen:

Ihr Versicherungsvertrag verpflichtet Sie, Unfallschäden innerhalb einer Woche zu melden, auch wenn Sie keine Schuld tragen. Bei Todesfällen ist sogar eine gesonderte Meldung innerhalb 48 Stunden notwendig. Es empfiehlt sich, insbesondere die gegnerische Versicherung zu informieren. Bei Schäden unter 1.000,00 Euro lohnt sich das Nachrechnen. Selbst bezahlen oder Rückstufung? Fragen Sie Ihre Versicherung.

 

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