Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte

Der Weg zu Ihrem Schadensersatz.

In 9 Schritten zur Schadensregulierung

1. ) Sie melden uns Ihren Unfallschaden; entweder

● persönlich in unserer Kanzlei oder

● per schriftlicher PDF-Schadensmeldung, die Sie uns per eMail, Telefax oder Post übermitteln.

Legen Sie bitte stets folgende Unterlagen bei:

● Unfallmitteilung der Polizei/ Polizeibericht,

● unterschriebene Vollmacht und

● bei Verletzungen auch eine Entbindungserklärung.

 

2.) Sie müssen Ihren Fahrzeugschaden beziffern. Hierzu benennen wir Ihnen gerne erfahrene Sachverständige, die ein Schadensgutachten nebst Fotos für Sie anfertigen. Soweit absehbar ist, dass Ihnen möglicherweise nicht der Nachweis gelingen könnte, dass der Unfall für Sie kein unabwendbares Ereignis war bzw. eine Mithaftung Ihrerseits in Betracht kommt, sollte die Beauftragung eines Sachverständigen im Einvernehmen mit Ihrer Vollkasko-Versicherung erfolgen. Bei leichten Schäden, meist unter 750 €, genügt ein Reparaturkostenvoranschlag Ihrer Kfz-Werkstatt.

 

3.) Wir geben Ihnen anhand der Unterlagen (insbes. Unfallmitteilung der Polizei) und Ihrer Schilderung eine erste Einschätzung bezüglich der Haftungslage. Wegen der Haftungsgrundsätze lesen Sie bitte weiter unter „Vollständige Erstattung?„.

 

4.) Anhand des Kfz-Kennzeichens Ihres Unfallgegners ermitteln wir dessen Haftpflichtversicherung, bei der wir Ihren Unfallschaden anmelden.

 

5.) Sobald uns das Schadensgutachten vorliegt, werden wir Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung beziffern. Bis dahin haben Sie sich überlegt, ob Sie das Fahrzeug in einer Kfz-Werkstatt reparieren möchten. In diesem Fall werden wir die Versicherung zur Abgabe einer Reparaturübernahmebestätigung (RKÜ) auffordern. Andernfalls fordern wir die Versicherung zur Zahlung des Schadensnettobetrages auf. Die Schadensersatzbeträge werden dann direkt von der Versicherung auf Ihr Konto überwiesen. Der früher übliche Umweg über das Anwaltskonto ist meist vermeidbar und wäre nur mit Verzögerung und zusätzlichen Gebühren für Sie verbunden.

 

6.) Wenn Sie durch den Unfall verletzt worden sind, führen Sie bitte während Ihrer Heilbehandlung ein tabellarisches und stichwortartiges Behandlungstagebuch, in dem Sie alle Behandlungstermine und die erfolgten Maßnahmen beschreiben. Auch mögliche Komplikationen und Einschränkungen bei Ihrer Lebens- und Haushaltsführung können hier aufgenommen werden. Zusammen mit den Arztberichten, die die gegnerische Versicherung bei Ihren Ärzten anfordert, und Ihrem Behandlungstagebuch können wir Ihren Schmerzensgeldanspruch und Haushaltsführungsschaden berechnen.

 

7.) Bis zur Erteilung einer Regulierungszusage, einer RKÜ oder gar Zahlung Ihres Schadensersatzes, kann es einige Wochen dauern. Sei es, weil Ihr Unfallgegner keine Schadensmeldung gegenüber seiner Versicherung abgibt oder seine Haftung bestreitet, der Sachbearbeiter schlicht überarbeitet ist oder Ihre Unterlagen „noch nicht zur Akte gelangt sind“. Um diese Zeitspanne möglichst kurz zu halten, klemmen wir uns für Sie an Telefon und Fax, um den Sachstand der Regulierung zu erfragen und diese zu beschleunigen. In streitigen Fällen fordern wir bei Staatsanwaltschaft oder Bußgeldbehörde die Ermittlungsakte an, um uns einen Überblick über Einschätzung, Skizzen und Fotos der Polizeibeamten und Zeugenaussagen zu verschaffen. Hartnäckigkeit zahlt sich aus!

 

8.) Wenn Sie uns alle Unterlagen hereingereicht haben, beziffern wir Ihren Schadensersatzanspruch abschließend. Lesen Sie hierzu weiter im Beitrag „Ihr Schadensersatz“. Im besten Fall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den berechneten Schadensbetrag pünktlich und vollständig direkt auf Ihr Konto.

 

9.) Wenn gutes Zureden und Klageandrohungen nicht fruchten, fordern wir mit Ihrer Zustimmung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für das Klageverfahren an. Anschließend reichen wird Klage beim Gericht des Unfallorts ein. Hierzu wird es aber meist nicht kommen, da wir weit überwiegend mit den Versicherungen akzeptable und zeitnahe Regulierungen erzielen können. Entgegen landläufiger Meinung, ist der Klageweg der Ausnahmefall!

 

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